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AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
/ GENERAL BUISINESS RULES:
1. Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen
des bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich
der nachstehenden Regelungen. Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die
übrigen Regelungen davon unberührt .
2. BERECHTIGTE FAHRER:
Eine Abgabe des Fahrzeugs oder der Schlüssel erfolgt
nur an Personen, die das gesetzliche Mindestalter sowie eine
gültige Fahrerlaubnis nachweisen können.
Das Fahrzeug darf nur von denen im Vertrag genannten Personen
geführt werden. Diese müssen in die Bedienung eingeführt
worden sein. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des
Vermieters Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeugs
bekannt zu geben.
Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters, auch
wenn sie vom Vermieter vermittelt wurden.
3. VERBOTENE NUTZUNGEN / KÜNDIGUNGSRECHT:
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
a) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und
Fahrzeugtests;
b) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen
oder sonst gefährlichen Stoffen;
c) Zum Abschleppen und Schieben fremder FAHRZEUGE
d) Zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch
wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht
sind.
e) Zur Weitervermietung
f) Zu Fahrerschulungen
g) Für sonstige Nutzungen die über den Vertragsgemäßen
Gebrauch hinausgehen.
h) Das eingebaute Bett darf währen der Fahrt nicht benutzt
werden.
Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen, wenn der Vermieter oder ein Dritter, für
den der Mieter einzustehen hat, die Sache in erheblich vertragswidriger
Weise gebraucht. Gleiches gilt wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses
nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es
während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen
Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht unbedeutender
Schäden an der Mietsache kommt. Überschreitet der
Mieter die für die Höhe der Kautionszahlung zugrundegelegte
vorraussichtliche Kilometerleistung erheblich, so ist er verpflichtet,
dies dem Vermieter sofort anzuzeigen und die Kaution entsprechend
aufzustocken. Unterläßt der Mieter die Mitteilung
oder die Kautionsaufstockung, so hat der Vermieter ein sofortiges
und fristloses Kündigungsrecht. In sämtlichen vorgenannten
Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen
Abmahnung. Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter
einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters
sofort herauszugeben.
4. BEHANDLUNG DES VANS (CHECK OIL, AIR, WATER EVERY
SECOND DAY- IN CASE THERE IS NO OIL - BUY IT!)
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig
die Betriebsflüssigkeiten (Öl& Wasser) und den
Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß
gegen Diebstahl zu sichern. Es ist nur Öel zu verwenden,
welches ausdrücklich vom Hersteller für das Fahrzeug
freigegeben ist. Die Seriennummer des zu verwendenen Oels
wird bei der Übergabe des Fahrzeugs bekannt gegeben.
Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Auto aufbewahrt werden.
Die Kosten für Kraftstoff und Öl gehen zu Lasten
des Mieters.
5. REPERATUREN WÄHREND DER MIETZEIT (IF YOU NEED TO GET
SOMETHING FIXED ? CALL ME 0160/2831375)
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters
in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt
der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen,
sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist,
vergl. Ziff.9 und 10. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig
oder sind bei Weiterfahrt weitere Schäden am Fahrzeug
zu befürchten, so ist stets, auch an Sonn-und Feiertagen,
über die Rufnummer 0160/2831375 die Firma Fahrtwind zu
benachrichtigen um das weitere Vorgehen abzustimmen.
6. VERHALTEN BEI EINEM UNFALL (IN CASE OF AN ACCIDENT
CALL ME 0160/2831375)
Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei sowie den Vermieter
unmittelbar nach einem Schadenseintritt zu verständigen
.Unterläßt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung
des Vermieters oder der Polizei, so hat er an den Vermieter
eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu
erstattenden Schadens, mindestens aber EUR 500,00 zu entrichten.
Die Unfallmeldung ist während oder auch außerhalb
der Geschäftszeiten unter der Tel.-Nr 0160/2831375 zu
erstatten.
Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt
gemäß Ziffer 7 AGB verständigt, hat er ihm
darüber hinaus den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigungen
und den genauen Hergang des Unfalls zum frühestmöglichen
Zeitpunkt schriftlich zu informieren.
Dieselbe Verpflichtung trifft den Mieter, wenn er den Unfall
unverschuldet nicht unmittelbar nach dem Schadenseintritt
gemeldet hat, zum frühestmöglichem Zeitpunkt.
Bei einem verschuldetem Verstoß gegen diese Verpflichtungen,
hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe
des an den Unfallgegner zu erstattenden Schaden, mindestens
jedoch EUR 500,00 zu entrichten.
7. VERSICHERUNGEN / INSURANCE
(IF YOU WRECK THE CAR TOTALLY YOU HAVE TO PAY 1500,-€
/ IF YOU WRECK IT NOT SO BAD 400,€-)
a) Haftpflicht. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils
geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung
(AKB) haftpflichtversichert.
b) Teilkasko- / Vollkasko Versicherungsschutz. Für das
Fahrzeug besteht sowohl eine Teil- wie auch Vollkasko Versicherung.
Die Eigenbeteiligung des Mieters liegt bei der Teilkasko-Versicherung
bei EUR 400,- und bei der Vollkasko-Versicherung bei EUR
1500,-
Der Mieter haftet stets uneingeschränkt bei:
a) Durch Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführten
Schäden;
b) Schäden infolge Alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit;
c) Schäden die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck
(Ziff.5) entstanden sind;
d) Unfallflucht gemäß § 142 StGB;durch den
berechtigten Fahrer;
e) Schäden die durch das Ladegut oder unsachgemäßes
Laden enstehen.
8.
RÜCKWÄRTSFAHREN/RANGIEREN (DRIVING BACKWARDS-PARKING)
(ALWAYS PARK THE CAR WITH A SECOND PERSONS THAT HELPS YOU
OUSIDE THE CAR !!!!)
ACHTUNG !!! Rückwärtsfahren und -rangieren darf
nur mit Hilfe einer 2. Person erfolgen die sich ausserhalb
des Wagens aufhält. Unterlässt der Mieter dieses,
so haftet er stets uneingeschränkt im Schadensfall für
den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie an den Fahrzegen und
Gegenständen Dritter.
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