AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / GENERAL BUISINESS RULES:


1. Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen. Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt .

2. BERECHTIGTE FAHRER:
Eine Abgabe des Fahrzeugs oder der Schlüssel erfolgt nur an Personen, die das gesetzliche Mindestalter sowie eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen können.
Das Fahrzeug darf nur von denen im Vertrag genannten Personen geführt werden. Diese müssen in die Bedienung eingeführt worden sein. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeugs bekannt zu geben.
Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters, auch wenn sie vom Vermieter vermittelt wurden.

3. VERBOTENE NUTZUNGEN / KÜNDIGUNGSRECHT:

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
a) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
b) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
c) Zum Abschleppen und Schieben fremder FAHRZEUGE
d) Zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
e) Zur Weitervermietung
f) Zu Fahrerschulungen
g) Für sonstige Nutzungen die über den Vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
h) Das eingebaute Bett darf währen der Fahrt nicht benutzt werden.
Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Vermieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, die Sache in erheblich vertragswidriger Weise gebraucht. Gleiches gilt wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht unbedeutender Schäden an der Mietsache kommt. Überschreitet der Mieter die für die Höhe der Kautionszahlung zugrundegelegte vorraussichtliche Kilometerleistung erheblich, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter sofort anzuzeigen und die Kaution entsprechend aufzustocken. Unterläßt der Mieter die Mitteilung oder die Kautionsaufstockung, so hat der Vermieter ein sofortiges und fristloses Kündigungsrecht. In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen Abmahnung. Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters sofort herauszugeben.

4. BEHANDLUNG DES VANS (CHECK OIL, AIR, WATER EVERY SECOND DAY- IN CASE THERE IS NO OIL - BUY IT!)
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten (Öl& Wasser) und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Es ist nur Öel zu verwenden, welches ausdrücklich vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben ist. Die Seriennummer des zu verwendenen Oels wird bei der Übergabe des Fahrzeugs bekannt gegeben.
Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Auto aufbewahrt werden.
Die Kosten für Kraftstoff und Öl gehen zu Lasten des Mieters.

5. REPERATUREN WÄHREND DER MIETZEIT (IF YOU NEED TO GET SOMETHING FIXED ? CALL ME 0160/2831375)

Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist, vergl. Ziff.9 und 10. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder sind bei Weiterfahrt weitere Schäden am Fahrzeug zu befürchten, so ist stets, auch an Sonn-und Feiertagen, über die Rufnummer 0160/2831375 die Firma Fahrtwind zu benachrichtigen um das weitere Vorgehen abzustimmen.

6. VERHALTEN BEI EINEM UNFALL (IN CASE OF AN ACCIDENT CALL ME 0160/2831375)
Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei sowie den Vermieter unmittelbar nach einem Schadenseintritt zu verständigen .Unterläßt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters oder der Polizei, so hat er an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, mindestens aber EUR 500,00 zu entrichten.
Die Unfallmeldung ist während oder auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Tel.-Nr 0160/2831375 zu erstatten.
Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt gemäß Ziffer 7 AGB verständigt, hat er ihm darüber hinaus den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigungen und den genauen Hergang des Unfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu informieren.
Dieselbe Verpflichtung trifft den Mieter, wenn er den Unfall unverschuldet nicht unmittelbar nach dem Schadenseintritt gemeldet hat, zum frühestmöglichem Zeitpunkt.
Bei einem verschuldetem Verstoß gegen diese Verpflichtungen, hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schaden, mindestens jedoch EUR 500,00 zu entrichten.

7. VERSICHERUNGEN / INSURANCE
(IF YOU WRECK THE CAR TOTALLY YOU HAVE TO PAY 1500,-€ / IF YOU WRECK IT NOT SO BAD 400,€-)

a) Haftpflicht. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) haftpflichtversichert.
b) Teilkasko- / Vollkasko Versicherungsschutz. Für das Fahrzeug besteht sowohl eine Teil- wie auch Vollkasko Versicherung. Die Eigenbeteiligung des Mieters liegt bei der Teilkasko-Versicherung bei EUR 400,- und bei der Vollkasko-Versicherung bei EUR 1500,-
Der Mieter haftet stets uneingeschränkt bei:
a) Durch Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden;
b) Schäden infolge Alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit;
c) Schäden die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck (Ziff.5) entstanden sind;
d) Unfallflucht gemäß § 142 StGB;durch den berechtigten Fahrer;
e) Schäden die durch das Ladegut oder unsachgemäßes Laden enstehen.

8. RÜCKWÄRTSFAHREN/RANGIEREN (DRIVING BACKWARDS-PARKING)
(ALWAYS PARK THE CAR WITH A SECOND PERSONS THAT HELPS YOU OUSIDE THE CAR !!!!)

ACHTUNG !!! Rückwärtsfahren und -rangieren darf nur mit Hilfe einer 2. Person erfolgen die sich ausserhalb des Wagens aufhält. Unterlässt der Mieter dieses, so haftet er stets uneingeschränkt im Schadensfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie an den Fahrzegen und Gegenständen Dritter.


 

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